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Mitglieder

Sie sind an einer Mitgliedschaft in der DGTHA interessiert? Hierüber freuen wir uns sehr! Im Nachfolgenden erläutern wir Ihnen das Prozedere für eine Aufnahme zum Mitglied in die DGTHA. e.V.

Im nachfolgenden Link, finden Sie die aktuelle Satzung der DGTHA e.V.

Satzung der DGTHA e.V.

Sie sollten die Satzung vor einem Antrag auf Mitgliedschaft gelesen haben. Wen Sie hierzu Rückfragen haben, können Sie diese gerne an den Vorstand der DGTHA e.V. über das Kontaktformular stellen. Wir bemühen uns diese Anfragen zeitnah zu beantworten.

Für ein persönliches Mitglied wird ein Mitgliedsbeitrag von 50 € pro Jahr erhoben, für ein juristisches Mitglied (Unternehmen, Verein usw…) 200 €. Eine Mitgliedschaft ist nur mit Erteilung einer Einzugsermächtig möglich.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich an ein Mitglied des Vorstandes erfolgen (z.B. über die Mailadresse des Vereins) und muss spätestens 3 Monate vor dem Jahresende eingehen. Bereits gezahlte Mitgliedsbeitrage werden nicht zurückerstattet.

Den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie mit nachfolgendem Link downloaden:

Antrag auf Mitgliedschaft in der DGTHA

Nach Eingang Ihres Antrages entscheidet der Vorstand der DGTHA e.V. über Ihre Aufnahme in die Gesellschaft. Sie erhalten dann ein zugehöriges Schreiben vom Vorstand. Wenn möglich erfolgt die informative Abwicklung der Aufnahme in die Gesellschaft über Mail.

Wir würden uns sehr freuen auch Sie in der DGTHA als Mitglied begrüßen zu dürfen!

Ihr Vorstand der DGTHA e.V.